GKV-Spitzenverband erlaubt Videotherapie auch bei Indikationsschlüssel SCZ

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat nach einer Nachfrage und Erläuterung zu Indikation SCZ bei zahnärztlichen Verordnungen den Berufsverbänden folgende Klarstellung gesendet:

Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2

Darin steht zu lesen:

„Sofern die Behandlungen aus therapeutischer Sicht auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung (Videobehandlung oder telefonische Beratungen)stattfinden können, ist dies mit vorheriger Einwilligung der Versicherten für die nachfolgend aufgeführten Heilmittel möglich. Die Videobehandlung muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Die beim Leistungserbringer und bei den Versicherten bereits vorhandene Technik muss eine angemessene gegenseitige Kommunikation gewährleisten.Die Videobehandlungen sind im Bereich der Stimm-, Sprech-undSprachtherapie und der Schlucktherapie ausschließlich bei SCZ  […]grundsätzlich möglich.“

Es lohnt sich, das Dokument vollständig zu lesen, da für die Heilmittelerbringer noch weitere Erleichterungen aufgrund der derzeitigen Situation beschlossen wurden.

Ein FAQ von meinem Berufsverband LOGO Deutschland zur Teletherapie erklärt alles weitere zur Teletherapie.

FAQ zur Teletherapie

Ich persönlich habe mich für den Anbieter Redmedical entschieden, der auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Videotherapie zugelassen und zertifiziert ist.

Vielleicht helfen zum Erklären ein paar Abbildungen für Eure Patienten:

Zungenruhelage mit Erläuterung

Zungenposition ZRL

Schluckakt

ZRL

Wenn Sie Fragen  oder Anregungen haben, melden Sie sich gerne!