Gruppentherapie auch bei neuer HMRL für Zahnärzte und Kieferorthopäden möglich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 1. Juli 2017 gilt die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte und Kieferorthopäden. Gruppentherapien waren damit nicht mehr möglich. Die Berufsverbände haben daraufhin beim GKV-Spitzenverband insistiert und schließlich erreicht, dass diese wieder durchgeführt werden können.

Der GKV-Spitzenverband schreibt dazu am 10.07. an die sprech-und sprachtherapeutischen Berufsverbände:

„Die Krankenkassen sind der Auffassung, dass die sprech-und sprachtherapeutische Behandlung in einer Gruppe im Einzelfall möglich ist, wenn dies aufgrund gruppendynamischer Synergieeffekte therapeutisch sinnvoll ist und der Behandlungserfolg hierdurch nicht gefährdet wird. Die als Gruppentherapie erbrachten Leistungen sind dabei nach der Maßgabe der Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V unter den entsprechenden Heilmittelpositionen für Gruppentherapie abzurechnen. Der Therapeut informiert den verordnenden Zahnarzt über die Durchführung als Gruppentherapie und dokumentiert dies entsprechend auf der Rückseite der Verordnung.“

Es bleibt also mit Ausnahme der Information an den verordnenden Zahnarzt / Kieferorthopäden alles wie gehabt.

Wenn Sie oder Ihre verordnenden Ärzte Informationen zur Heilmittelrichtlinie benötigen, dann finden Sie diese auf den Seiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung  (www.kzbv.de) sehr ausführlich.

http://www.kzbv.de/zahnarztliche-heilmittel-richtlinie.1147.de.html

Auf der KZBV-Seite finden Sie den gesamten Richtlinien-Text und Hinweise zum korrekten Ausfüllen der Verordnung. Wenn bei „Ihren“ Ärzten Unsicherheiten bezüglich des Verordnens bestehen, bieten Sie vielleicht das Ausfüllen einer Musterverordnung an. Das ist auch eine gute Gelegenheit, mal wieder ins Gespräch zu kommen!